Stand: Mai 2026 · TABAK Consulting GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TABAK Consulting GmbH, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim (nachfolgend „TABAK") und ihren Mandanten und Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
TABAK Consulting GmbH erbringt Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Holdings & Corporate Structuring, Immobilien & Asset Management, Business Workspaces, Media & Podcast sowie IT & KI-Softwareentwicklung. Steuerberatende Leistungen werden ausschließlich durch die TABAK Steuerberatung unter Verantwortung der zugelassenen Steuerberaterin Fatma Tabak Özkul erbracht.
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die Vergütung richtet sich nach der gesonderten Honorarvereinbarung. Steuerberatungsleistungen werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Mandant stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. TABAK haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Mandanten entstehen.
TABAK und alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen verpflichtet. Für steuerberatende Tätigkeiten gilt zusätzlich die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG.
Die Haftung von TABAK für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für steuerberatende Leistungen gilt § 67a StBerG.
TABAK ist berechtigt, Handakten nach Abschluss des Auftrags zehn Jahre aufzubewahren. Die Verpflichtung zur Aushändigung von Belegen und Unterlagen des Mandanten bleibt unberührt.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Mandant Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.