Informationen gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Die TABAK Consulting GmbH sowie die TABAK Steuerberatung sind als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG (Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften) und je nach Tätigkeit weiterer Nummern des § 2 GwG zur Einhaltung der Pflichten des Geldwäschegesetzes verpflichtet.
Bei der Begründung neuer Geschäftsbeziehungen und in bestimmten Transaktionssituationen sind wir verpflichtet:
Diese Pflichten können die Vorlage von Ausweisdokumenten und weiterer Unterlagen erforderlich machen. Wir bitten um Ihr Verständnis – dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz aller Beteiligten.
Wir sind verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten unserer Mandanten gemäß § 3 GwG zu ermitteln und im Rahmen der Eintragungspflichten das Transparenzregister zu berücksichtigen. Gesellschaften sind verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden.
Bestehen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, sind wir gemäß § 43 GwG verpflichtet, eine Verdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) zu erstatten. In einem solchen Fall sind wir gegenüber dem Mandanten zur Geheimhaltung der Meldung verpflichtet (§ 47 GwG).
Die im Rahmen der GwG-Pflichten erhobenen Daten und Unterlagen werden gemäß § 8 GwG mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
Verantwortlich für die Einhaltung der GwG-Pflichten ist die Geschäftsführung der TABAK Consulting GmbH:
Fatma Tabak Özkul, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
E-Mail: gwg@tabak-consulting.com
Zur Vermeidung von Geldwäscherisiken akzeptieren wir grundsätzlich keine Barzahlungen für Beratungsleistungen. Alle Zahlungen sind per Banküberweisung zu leisten.
Für weitere Informationen zu den Pflichten nach dem GwG steht Ihnen die Bundeszollverwaltung / Financial Intelligence Unit (FIU) zur Verfügung:
www.zoll.de/fiu