Verrechnungspreise sind der Top-Prüfungsschwerpunkt bei Konzern-Betriebsprüfungen. Wer keine prüfungsfeste Dokumentation vorlegen kann, riskiert Schätzung — und in der Regel zu seinen Lasten. Wann die Doku Pflicht ist und was sie enthalten muss.
Was Verrechnungspreise sind
Verrechnungspreise sind die Preise, zu denen verbundene Unternehmen untereinander leisten oder liefern. Klassische Fälle:
- Holding-GmbH berät operative Tochter-GmbH gegen Honorar
- Deutsche Mutter liefert Komponenten an ausländische Tochter
- Schwesterges. teilen IT-Infrastruktur und legen Kosten um
- Konzern-internes Darlehen mit Zinsen
- Lizenzgebühren für konzerneigene IP
Diese Preise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen: Sie müssen so kalkuliert sein, wie sie unter unabhängigen Dritten gelängen würden. Wer zu hoch oder zu niedrig ansetzt, verschiebt Gewinne — und genau das prüft das Finanzamt.
Wann die Dokumentation Pflicht ist
Pflicht nach § 90 Abs. 3 AO i.V.m. GAufzV
Eine Dokumentation ist Pflicht, wenn:
- Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen bestehen
- Summe der Leistungen > 6 Mio. € (Waren) oder > 600.000 € (sonstige Leistungen) pro Jahr
Master File & Local File (CbCR)
Für größere Konzerne (Konzernumsatz > 750 Mio. €) gilt zusätzlich:
- Master File: Überblick über globale Konzernstruktur, Wertschöpfungskette und Verrechnungspreis-Politik
- Local File: Detaillierte Doku der wesentlichen Transaktionen pro Land
- Country-by-Country-Reporting: Jährliche Meldung der Konzernkennzahlen pro Land
Was die Dokumentation enthalten muss
Sachverhaltsdarstellung
- Konzernorganigramm und Beteiligungsverhältnisse
- Beschreibung der einzelnen Gesellschaften und ihrer Funktionen
- Wertschöpfungsbeitrag jeder Gesellschaft
- Wesentliche immaterielle Werte (Marken, Patente, Know-how)
- Liste der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen
Angemessenheitsanalyse
- Funktions- und Risikoanalyse pro Transaktion
- Verrechnungspreismethode (Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreis, Kostenaufschlag, Gewinnaufteilung, Restgewinnmethode)
- Begründung der Methoden-Wahl
- Benchmark-Studie mit Vergleichsdaten
- Ergebnis und Schlussfolgerung
Bei Betriebsprüfung muss die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden. Wer das nicht schafft, gilt als säumig. Für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (Restrukturierungen, IP-Transfers) verkürzt sich die Frist sogar auf 30 Tage nach Vornahme.
Sanktionen bei Verstoß
- Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen: Bei fehlender oder mangelhafter Doku zieht das FA Schätzungsbefugnis. Schätzungen liegen typisch 20–50% über dem Selbsterklärten.
- Zuschlag: Bei Verspätung der Vorlage 5–10% der Korrektursumme, mindestens 5.000 €.
- Bußgeld: Bei unvollständiger Doku bis 10.000 € pro Verstoß.
Was wir bei TABAK tun
Für jeden Mandanten mit grenzüberschreitenden Verflechtungen erstellen wir die Verrechnungspreis-Dokumentation prüfungsfest und aktuell. Wir koordinieren mit ausländischen Partner-Kanzleien, führen Benchmark-Studien mit Datenbanken wie TP-Catalyst oder RoyaltyStat durch und liefern die Master-File-/Local-File-Struktur in der von der OECD empfohlenen Form.
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