Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm — in Kraft seit dem 19. Juli 2025 — hat der Gesetzgeber die größte Unternehmensteuersenkung seit 2008 eingeleitet. Die Schlagzeile ist der sinkende Körperschaftsteuersatz; für die Investitionsplanung 2026 und 2027 zählt aber vor allem das Zeitfenster der neuen degressiven Abschreibung. Wer beides zusammen denkt, plant Investitionen und Ausschüttungspolitik neu.
Baustein 1: Degressive AfA von bis zu 30 Prozent — das Zeitfenster läuft
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, gilt wieder eine degressive Abschreibung — bis zum Dreifachen der linearen AfA, maximal 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert. Eine Maschine für 500.000 Euro trägt damit im ersten vollen Jahr bis zu 150.000 Euro Abschreibung, im zweiten 105.000 Euro. Kombiniert mit Investitionsabzugsbetrag und 40-Prozent-Sonderabschreibung entsteht für kleinere Betriebe der stärkste Vorzieheffekt, den das deutsche Steuerrecht je geboten hat. Wichtig für die Planung: Maßgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt — Projekte, die sich in das Jahr 2028 verschieben, verlieren den Booster.
Baustein 2: Der Körperschaftsteuer-Fahrplan
Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt: von 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Für eine Kapitalgesellschaft mit durchschnittlichem Gewerbesteuer-Hebesatz fällt die Gesamtbelastung damit von heute rund 30 auf etwa 25 Prozent — Deutschland rückt vom oberen Ende der OECD-Skala ins Mittelfeld. Parallel wird der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen (§ 34a EStG) stufenweise abgesenkt, damit die Rechtsformneutralität gewahrt bleibt.
Jeder thesaurierte Euro ist ab 2028 jährlich günstiger besteuert. Holdingstrukturen und vermögensverwaltende GmbHs gewinnen an Attraktivität; Ausschüttungen, die nicht gebraucht werden, sind neu zu bewerten. Auch Unternehmensbewertungen verändern sich: Sinkende Steuersätze erhöhen nachhaltige Nettoerträge — ein Effekt, der in Kaufpreisverhandlungen bereits heute eingepreist wird.
Baustein 3: Elektromobilität
Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden, gilt eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr; der Rest verteilt sich über fünf Folgejahre. Zugleich wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte 0,25-Prozent-Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro angehoben. Für Fuhrparkentscheidungen 2026/2027 ist das E-Fahrzeug damit steuerlich fast immer die dominante Option.
Baustein 4: Forschung
Die Forschungszulage wurde ausgeweitet — Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro, 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale, höhere Stundensätze ab 2026. Die Details samt Antragsweg stehen in unserem Beitrag zur Forschungszulage.
Was jetzt zu tun ist
- Investitionskalender prüfen: Anschaffungen mit Zieltermin 2028 nach Möglichkeit in das Booster-Fenster vorziehen; bei Bestellungen mit langen Lieferzeiten zählt die Lieferung, nicht die Bestellung.
- AfA-Strategie rechnen: Degressiv lohnt vor allem bei hohen Anfangsgewinnen; der spätere Wechsel zur linearen AfA ist zulässig und meist optimal.
- Ausschüttungspolitik neu justieren: Thesaurierung wird bis 2032 jedes Jahr wertvoller; Gewinnverwendungsbeschlüsse sollten den Satzfahrplan berücksichtigen.
- Latente Steuern und Planungsrechnungen anpassen: Der gestaffelte Satz verändert Bilanzansatz und Unternehmensbewertung schon heute.
Häufige Fragen
Für welche Investitionen gilt die neue degressive AfA?
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 — bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 Prozent.
Wann sinkt die Körperschaftsteuer?
Ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt: 14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031), 10 % (ab 2032). Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag bleiben unberührt.
Gilt die 75-Prozent-Abschreibung auch für Hybridfahrzeuge?
Nein — begünstigt sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge; Plug-in-Hybride fallen nicht unter die Sonderabschreibung.
Booster-Fenster nutzen.
Wir legen Ihren Investitionskalender auf die Fristen des Sofortprogramms, rechnen AfA-Varianten durch und justieren die Ausschüttungspolitik auf den Satzfahrplan.