Wer Betriebsgrundstücke mit Gewinn verkauft, muss nicht mit dem Finanzamt teilen — er kann den Gewinn in die nächste Investition mitnehmen. § 6b EStG erlaubt, stille Reserven aus Grundstücks- und Gebäudeverkäufen auf neue Objekte zu übertragen oder bis zu sechs Jahre in einer Rücklage zu parken. In Zeiten aktiver Portfoliobereinigung ist die Norm das zentrale Werkzeug für steuerneutrale Umschichtungen.

Was begünstigt ist

Übertragbar sind Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs (bei Land- und Forstwirten), Gebäuden und Binnenschiffen des Anlagevermögens. Zentrale Voraussetzung: Das veräußerte Wirtschaftsgut muss mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben (§ 6b Abs. 4 EStG). Der Gewinn kann auf Anschaffungen im Veräußerungsjahr oder im Vorjahr direkt übertragen werden; alternativ wird eine Rücklage gebildet.

Die Fristenarchitektur

Aktuelle Rechtslage: 2-Millionen-Grenze in Absatz 10

Personenunternehmen können auch Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen bis zu 2 Millionen Euro nach § 6b Abs. 10 EStG übertragen — auf neue Anteile, bewegliche Wirtschaftsgüter oder Gebäude. Die frühere Grenze von 500.000 Euro wurde deutlich angehoben; viele ältere Ratgeber sind hier überholt.

Strategische Einsatzfelder

Die Stolpersteine

Häufige Fragen

Wie lange kann die Versteuerung aufgeschoben werden?

Bis zu vier Jahre, bei Reinvestition in neu hergestellte Gebäude bis zu sechs Jahre. Bei fristgerechter Übertragung wird der Gewinn dauerhaft auf das neue Objekt verlagert — versteuert wird erst bei dessen späterer Veräußerung.

Was kostet die Auflösung ohne Reinvestition?

Nachversteuerung plus 6 Prozent Gewinnzuschlag pro vollem Jahr der Rücklage — nach vier Jahren also 24 Prozent Aufschlag auf den Rücklagenbetrag.

Gilt § 6b auch für GmbHs?

Ja, für Grundstücke und Gebäude uneingeschränkt. Nur die Übertragung von Anteilsveräußerungsgewinnen nach Absatz 10 ist Personenunternehmen vorbehalten — Kapitalgesellschaften nutzen dafür § 8b KStG.

Fatma Tabak, Steuerberaterin

Fatma Tabak

Steuerberaterin (Steuerberaterkammer Nordbaden) · Gründerin TABAK Consulting

Über 20 Jahre Beratungspraxis für Unternehmer, Investoren und Familienunternehmen. Steuerliche Vorbehaltsaufgaben erbringt die Partnerkanzlei TABAK Steuerberatung.

Kanzlei-Profil

Umschichtung planen, bevor verkauft wird.

Wir prüfen Vorbesitzzeiten, Reinvestitionsmatrix und Fristen — und strukturieren die § 6b-Rücklage in Ihre Investitionsplanung.

§ 6b-Check anfragen Zur Leistung: Immobilien