Eine Investition in Deutschland berührt fast immer mehrere Steuersysteme: das Land der Muttergesellschaft, vielleicht das Land einer Zwischenholding und Deutschland. Jedes Land hat eigene Regeln, Fristen und Formulare. Für Sie als Investor zählt etwas anderes: eine Person, die den Überblick hat, und Antworten, die zusammenpassen. Dieser Beitrag zeigt, wie wir die Arbeit zwischen Mannheim und Partnerkanzleien in über 20 Ländern aufteilen, wie Doppelbesteuerung vermieden wird und warum wir bei Sanktionen und Geldwäscheprüfung keine Kompromisse machen.

Wer was macht

In Deutschland dürfen nur bestimmte Berufe geschäftsmäßig steuerlich beraten. Dazu gehören Steuerberater. Ihre Aufgabe beschreibt das Gesetz so:

„Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.“

§ 33 Satz 1 Steuerberatungsgesetz

Deshalb trennen wir die Rollen klar:

BeteiligterAufgabe
TABAK ConsultingStruktur, Markteintritt, Koordination aller Beteiligten, Buchhaltungsintegration und IT
TABAK Steuerberatung (Partnerkanzlei)Deutsche Steuerberatung: Steuererklärungen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Partnerkanzlei im AuslandSteuerrecht und Meldepflichten im Land der Muttergesellschaft oder Holding
Notare und RechtsanwälteBeurkundungen und Rechtsberatung, zum Beispiel im Gesellschafts- oder Arbeitsrecht

Für die Kanzlei gilt die berufliche Verschwiegenheit (§ 57 StBerG). Externe Berater ziehen wir nur mit Ihrer Einwilligung hinzu. Ihr Ansprechpartner bleibt in Mannheim, auch wenn im Hintergrund drei Länder zusammenarbeiten.

Wie die Zusammenarbeit abläuft

  1. Erstgespräch: Ziele, Zeitplan und alle beteiligten Länder auf einer Seite.
  2. Prüfung der Identität (KYC): gesetzlich vorgeschrieben, siehe unten.
  3. Strukturbild: Wer hält was, wohin fließen Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren?
  4. Fragen an die Partnerkanzlei: konkret formuliert, mit Frist und mit Ihrer Freigabe.
  5. Ein abgestimmtes Ergebnis: ein Dokument statt drei widersprüchlicher Gutachten.
  6. Laufende Begleitung: ein gemeinsamer Fristenkalender für alle Länder.

„Internationale Mandate scheitern selten am Fachwissen. Sie scheitern daran, dass jedes Land nur seinen Teil sieht. Wir sorgen dafür, dass die Antwort aus Deutschland und die Antwort aus dem Heimatland zusammenpassen, bevor der Investor entscheidet.“

Fatma Tabak, Steuerberaterin · TABAK Steuerberatung

Doppelbesteuerung vermeiden: das Grundprinzip

Doppelbesteuerung entsteht, wenn zwei Staaten dasselbe Einkommen besteuern: der Staat, aus dem es stammt, und der Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) teilen die Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten auf. Typisch sind niedrigere Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen und eine Anrechnung oder Freistellung im Heimatland. Gibt es kein Abkommen, rechnet das deutsche Recht ausländische Steuer in bestimmten Fällen einseitig an (§ 34c EStG, für Kapitalgesellschaften § 26 KStG). Welche typischen Fehler bei der Anwendung entstehen, beschreibt unser Beitrag DBA verstehen. Wie Dividenden aus Deutschland ins Ausland fließen, zeigt der Beitrag Gewinne ins Ausland holen.

Wenn beide Staaten trotzdem besteuern: das Verständigungsverfahren

Streiten zwei Staaten über die Auslegung, kann der Steuerpflichtige ein Verständigungsverfahren beantragen. Dann verhandeln die Finanzverwaltungen direkt miteinander. Die Frist ist kurz. Das DBA zwischen Deutschland und China von 2014 etwa verlangt, dass der Fall innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme vorgebracht wird (Art. 25 Abs. 1). Die Behörden „bemühen sich“ um eine Lösung (Art. 25 Abs. 2); eine Einigung garantiert das Abkommen nicht. Innerhalb der EU gibt es zusätzlich ein Streitbeilegungsverfahren. Auch dort gilt eine Frist von drei Jahren, auch wenn der Steuerbescheid bereits rechtskräftig ist (§ 4 Abs. 3 EU-DBA-SBG).

Fristen im Blick

Die Drei-Jahres-Frist läuft ab der ersten Mitteilung der Maßnahme, nicht erst ab dem Ende eines Einspruchs oder Prozesses. Deshalb gehört jeder Steuerbescheid mit grenzüberschreitender Wirkung sofort in den gemeinsamen Fristenkalender.

Warum wir keine Mandate mit Bezug zu sanktionierten Staaten annehmen

Steuerliche Begleitung bieten wir Investoren aus nahezu jedem Land an. Eine bewusste Ausnahme machen wir bei Personen und Unternehmen aus Staaten mit umfassenden EU-Sanktionsregimen, etwa Russland, Belarus, Iran und Nordkorea. Für alle vier führt die EU-Sanktionskarte eigene Sanktionsregime. Für Russland und Belarus ist Steuerberatung sogar ausdrücklich verboten:

„Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für a) die Regierung Russlands oder b) in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.“

Art. 5n Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014, eingefügt durch Verordnung (EU) 2022/879

Für Belarus enthält Art. 1jc der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein gleich formuliertes Verbot für den Staat, seine öffentlichen Stellen und Personen, die in deren Namen oder auf deren Weisung handeln. Hinzu kommen Listen einzelner Personen und Unternehmen, deren Gelder eingefroren sind. Verstöße gegen Finanzsanktionen können in Deutschland als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz). Unser Ausschluss geht bewusst weiter als die einzelnen Verbote: Wo umfassende Regime gelten, nehmen wir kein Mandat an. Das schützt auch unsere übrigen Mandanten.

Die Sanktionskarte nennt auch China, mit Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ereignissen von 1989. Ein Verbot der Steuerberatung wie für Russland oder Belarus enthalten die hier zitierten Verordnungen für China nicht. Investoren aus China begleiten wir deshalb regulär, nach denselben Prüfungen wie alle anderen.

KYC: was wir prüfen und warum

Steuerberater sind nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) „Verpflichtete“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Vor Beginn eines Mandats müssen sie unter anderem:

Bei höherem Risiko, etwa bei Beteiligung eines von der EU-Kommission gelisteten Drittstaats mit hohem Risiko oder bei ungewöhnlich komplexen Transaktionen, gelten verstärkte Sorgfaltspflichten, zum Beispiel die Zustimmung der Führungsebene und Maßnahmen, um die Herkunft der Vermögenswerte zu bestimmen (§ 15 GwG). Kann die Identifizierung nicht abgeschlossen werden, darf die Geschäftsbeziehung grundsätzlich nicht begründet werden (§ 10 Abs. 9 GwG). Für Sie heißt das praktisch: Halten Sie Ausweise, aktuelle Registerauszüge und ein Organigramm bis zur letzten natürlichen Person bereit. Ein vollständiges Organigramm erspart die meisten Rückfragen.

Ein Beispiel aus unserer Themenreihe: Übernimmt ein chinesischer Industrieinvestor einen deutschen Automobilzulieferer, klärt die Partnerkanzlei in China die Besteuerung der späteren Dividenden dort. TABAK Steuerberatung klärt die deutsche Seite. Wir halten beides in einem Plan zusammen.

Nous parlons votre langue — un conseil direct, sans intermédiaire.

Questions fréquentes

Berät TABAK Consulting selbst steuerlich?

Nein. Steuerliche Vorbehaltsaufgaben erbringt unsere Partnerkanzlei TABAK Steuerberatung. TABAK Consulting verantwortet Struktur, Koordination, Buchhaltungsintegration und IT.

In welchen Ländern arbeiten Sie mit Partnerkanzleien?

Wir koordinieren mit Partnerkanzleien in über 20 Ländern. Welche Kanzlei hinzukommt, richtet sich nach Ihrer Struktur und erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung.

Was passiert, wenn zwei Staaten dasselbe Einkommen besteuern?

Dann kommt ein Verständigungsverfahren nach dem jeweiligen DBA in Betracht, innerhalb der EU auch ein Streitbeilegungsverfahren. In den beiden Beispielen dieses Beitrags beträgt die Frist drei Jahre ab der ersten Mitteilung.

Warum brauchen Sie so viele Unterlagen von uns?

Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns, Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und die Kontrollstruktur zu verstehen. Ohne abgeschlossene Prüfung dürfen wir nicht tätig werden.

Arbeiten Sie mit Investoren aus Russland oder Iran?

Nein. Personen und Unternehmen aus Staaten mit umfassenden EU-Sanktionsregimen begleiten wir nicht. Für Russland verbietet das EU-Recht Steuerberatung für dort niedergelassene Unternehmen ausdrücklich, von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen.

Quellen

Fatma Tabak, Steuerberaterin

Fatma Tabak

Conseillère fiscale (Chambre des conseillers fiscaux de Bade-du-Nord) · Fondatrice de TABAK Consulting

Plus de 20 ans de pratique du conseil auprès d'entrepreneurs, d'investisseurs et d'entreprises familiales. Les missions fiscales réglementées sont assurées par le cabinet partenaire TABAK Steuerberatung.

Autorenprofil →

Mehrere Länder, ein Plan.

Wir koordinieren Ihre Struktur mit Partnerkanzleien in über 20 Ländern. Die deutsche Steuerberatung übernimmt unsere Partnerkanzlei TABAK Steuerberatung.

Demander un premier entretien → Vers la prestation : conseil fiscal →